Die Rehabilitation bei Erkrankungen des Herzens, der grossen Gefässe und der Arterien der unteren Extremitäten sowie bei Diabetes mellitus II richtet sich an allgemeinen Kriterien und Prinzipien sowie fachspezifischen Kriterien aus.
Die Rehabilitation bei Erkrankungen des Herzens und der grossen Gefässe erfolgt ambulant und stationär, diejenige bei Erkrankungen der Beinarterien und bei Diabetes mellitus II einzig ambulant.
Die Kostenübernahme der Rehabilitation durch die OKP (KVG) erfolgt nur auf vorgängige Gutsprache des Versicherers und mit ausdrücklicher Bewilligung durch den Vertrauensarzt (Kap. 11 Anhang 1 KLV).
Die Kostenübernahme der Rehabilitation durch Privatversicherer gemäss VVG wird vertraglich geregelt, richtet sich im Prinzip nach derjenigen der OKP aus.
Die Kostenübernahme der Rehabilitation durch Privatversicherer gemäss VVG wird vertraglich geregelt, richtet sich im Prinzip nach derjenigen der OKP aus.
Die Rehabilitationsprogramme und –institutionen werden von den involvierten ärztlichen Fachgesellschaften für Rehabilitation zertifiziert. Die anerkannten stationären und ambulanten Institutionen werden auf den entsprechenden Homepages publiziert.
Voraussetzung für eine kardiale Rehabilitation
Durchführungsart der kardialen Rehabilitation
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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