Société Suisse des médecins-conseils et médecins d'assurances

Genetik

Gemischte Arbeitsgruppe SGV/SGMG/SGP/SULM

Die Versicherer stellten seit längerem eine Zunahme von Anfragen um Kostengutsprachen für genetische Untersuchungen fest.Oft stellt sich dabei die Frage, inwieweit die gesetzliche Krankenpflegeversicherung leistungspflichtig ist. Es kam in der Folge zu Gesprächen seitens der GUMEK (Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen) mit der SGV. Im April 2010 wurde an einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, eine gemischte Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, bestehend aus Vertretern der SGV (Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte), der SGMG (Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Genetik), der SGP (Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie) sowie der SULM (Schweizerische Union für Labormedizin).

Ziel und Zweck der gemischten Arbeitsgruppe

  • ständige Gesprächsplattform zwischen den Mitgliedern der Gesellschaften
  • Herausfiltern von Problemen, beispielsweise bei Interpretationen zu Fragen der Leistungspflicht
  • Erarbeitung von Empfehlungen für die Fachgesellschaften

Wo wird die gemischte Arbeitsgruppe aktiv?

  • in sich wiederholenden Fragestellungen/Problemmustern (beispielsweise Leistungspflicht Ja oder Nein oder unter welchen Bedingungen)
  • in grundsätzlichen Fragen

Was kann die gemischte Arbeitsgruppe nicht?

  • sich in Einzelfälle einmischen (Schlichtung derselben)
  • Streitigkeiten lösen (beispielsweise Ablehnungsentscheide von Versicherungen). In diesen Fällen sind die ordentlichen Rechtswege zu beschreiten

Arbeitsweise der gemischten Arbeitsgruppe

Traktanden (beispielsweise Fragen zu Leistungsübernahmen) können nur von Mitgliedern der Arbeitsgruppe eingebracht werden. Es steht im Ermessen der jeweils angesprochenen Vertreter der Arbeitsgruppe, eine aufgeworfene Frage in die gemischte Arbeitsgruppe zu bringen oder sie abzuweisen. Es handelt sich um ein Expertengruppe. Sie ist in ihrer Arbeitsweise frei. Sie berücksichtigt die Urteilsunabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte nach Art. 57 KVG.

Die Gruppe kann via SGV-Geschäftsstelle, welche die Arbeitsgruppe administrativ begleitet, benachrichtigt werden. Die Frage wird einem Sub-Team der Arbeitsgruppe weitergeleitet. Ein solches Sub-Team bildet sich aus genetischen Fachvertretern und je einem Vertrauensarzt. Das Sub-Team prüft und entscheidet, ob die Anfrage als Einzelfall direkt von ihm behandelt oder als Grundsatzfrage der gesamten Arbeitgruppe vorgelegt wird. Das Sub-Team sowie die Arbeitsgruppe als ganzes behält sich vor, nicht auf eine Anfrage einzutreten (beispielsweise in laufenden Streitfällen vor Gericht).

Von wem kann die gemischte Arbeitsgruppe angegangen werden?

Von Vertrauensärztinnen oder -ärzten sowie von behandelnden Ärztinnen oder Ärzten oder auch Laboratorien via der SGV-Geschäftsstelle. Vermerken Sie in der Betreffzeile das Stichwort Genetik. Beschreiben Sie bitte auch im Mail zu Handen der Arbeitsgruppe kurz, aus welcher Tätigkeit/Funktion sich Ihre Frage an die Arbeitsgruppe ergibt.


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