Gestützt auf das Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt, welches per 1. Juli 2003 in Kraft gesetzt und am 13. Januar 2004 sowie am 24. April 2008 revidiert wurde, führt die SGV regelmässige Weiterbildungskurse zum Erwerb des Fähigkeitsausweises durch.
Deutschsprachiger Kurs 2012
Der deutschsprachige Kurs wird in Zusammenarbeit mit dem WIG (Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie) in Winterthur durchgeführt. Kurssprache ist Deutsch. Die Kursmodule werden von Modulbegleitern, welche zweisprachig sind (Deutsch, Französisch) betreut. Sie unterstützen Kursteilnehmende mit französischer Muttersprache im Bedarfsfall. Nach Kursabschluss und Schlussprüfung erwerben die Teilnehmer den Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt. Gemäss Vertrauensarztvertrag ist der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt eine Voraussetzung um als Vertrauensarzt im KVG tätig sein zu können. Daneben behalten die Bestimmungen von Art. 57 KVG weiterhin Gültigkeit (unter anderem mindestens fünf Jahre Tätigkeit in einer Arztpraxis oder in leitender spitalärztlicher Stellung).
Kursdaten 2012
| 23.08. - 25.08.2012 | Modul I |
| 13.09. - 15.09.2012 | Modul II |
| 25.10. - 27.10.2012 | Modul III |
| 22.11. - 24.11.2012 | Modul IV |
| 13.12. - 15.12.2012 | Modul V |
Preise
| Ärztinnen und Ärzte mit KVG-Mandat (Krankenkasse): | CHF 1'250.-- (CHF 250.-- pro Modul) |
| Ärztinnen und Ärzte ohne KVG-Mandat (FMH-Mitglieder): | CHF 6'250.-- (CHF 1'250.-- pro Modul) |
| Übrige: | CHF 8'250.-- (CHF 1'650.-- pro Modul) |
Rabatt für SGV-Mitglieder: CHF 50.-- pro Modul Die Preise verstehen sich inklusive Kursunterlagen und Prüfungsgebühr (Schlussprüfung).
Anmeldebestimmungen
Voraussetzungen
Nach Artikel 2 des Fähigkeitsprogramms steht der Erwerb des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt allen erfolgreichen Kursabsolventen offen, die im Besitz eines Eidgenössischen oder eines anerkannten ausländischen Arztdiploms sind. Der entsprechende Nachweis ist gegebenenfalls vom Kursteilnehmer beizubringen.
Inhaber des Titels "Master of Advanced Studies in Insurance Medicine" (Master Versicherungsmedizin)
Von der Kursabsolvierung befreit sind Ärztinnen und Ärzte, welche die Voraussetzung nach Artikel 2 des Fähigkeitsprogramms erfüllen (Eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom) und sich über den Titel eines "Master of Advanced Studies in Insurance Medicine" (Master Versicherungsmedizin) ausweisen. Diese können sich den "Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt" erwerben, sofern sie
- die Schlussprüfung der Weiterbildung "Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt" erfolgreich ablegen
- die entsprechende Prüfungsgebühr entrichtet haben
- die erfolgreiche Ablegung der Schlussprüfung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb des Master of Advanced Studies" (Master Versicherungsmedizin) erfolgt
Sofern die asim, Basel, bei Nichttitelträgern (Master Versicherungsmedizin) auf vorgesehenem Formular bestätigt, dass die/der Interessent sämtliche Module des Masterkurses absolviert hat, die Diplomarbeit aber noch aussteht und somit der Titel (Master Versicherungsmedizin) noch nicht hat erteilt werden können, sind auch diese Interessentinnen und Interessenten zur Prüfung (Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt) zugelassen. Die Voraussetzungen hiezu:
- Rechtzeitige Anmeldung auf vorgesehenem Formular der SGV
- Bestätigung der asim über vollständig absolvierte Kursmodule des Master Versicherungsmedizin
Nach erfolgreicher Prüfung (Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt) erhalten die Absolventinnen und Absolventen eine Bestätigung über die bestandene Prüfung. Der "Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt" wird dann abgegeben, wenn längstens innerhalb von 5 Jahren nach Schlussprüfung (Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt) der Titelnachweis (Master Versicherungsmedizin) beigebracht wird. Nach dieser Frist verfällt die Bestätigung.
Die Prüfungsebühren belaufen sich in diesem Fall auf:
| Ärztinnen und Ärzte mit bereits bestehendem KVG-Mandat (Krankenkasse): | CHF 200.-- |
| Ärztinnen und Ärzte ohne KVG-Mandat (Krankenkasse), FMH-Mitglieder: | CHF 600.-- |
| Übrige Ärztinnen und Ärzte: | CHF 750.-- |
Bei Abmeldung gilt sinngemäss die gleiche Regelung wie bei Kursabsolventen, das heisst, es wird eine Umtriebsgebühr erhoben. Diese beträgt CHF 50.-- bei Abmeldung bis max. 4 Wochen vor der Schlussprüfung bzw. 150.-- innerhalb von 4 Wochen vor derselben. Bei unabgemeldeten Nichterscheinen an der Prüfung verfällt die gesamte Prüfungsgebühr.
Mitglieder der SGV erhalten einen Rabatt auf den genannten Prüfungsgebühren von CHF 50.--.
Anmeldung zur Schlussprüfung für Absolventinnen und -absolventen des Kurses "Master Versicherungsmedizin"
Die Geschäftsstelle nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen. Benützen Sie dafür das Anmeldeformular, welches Sie als PDF-Datei downloaden und der Geschäftsstelle per Fax oder per Post zustellen können.
Anmeldeschluss ist der 20.11.2012
Anmeldeformular zum downloaden
Bei Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Kursdurchführung
Der Kurs wird durchgeführt, wenn sich mindestens 8 Teilnehmende pro Modul anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf rund 30 beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Vorrangig behandelt werden dabei die Anmeldungen für die gesamte WB (nicht einzelne Module). Falls ein Kursmodul mangels Anmeldungen nicht durchgeführt werden kann, wird das volle Kursgeld (ausfallende Teile des Kurses) zurückerstattet.
Bezahlung der Kurskosten und Abmeldung
Das Kursgeld wird nach erfolgter Anmeldung und Rechnungsstellung fällig. Die Abmeldung bis max. 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Umtriebsgebühr von pauschal CHF 50.- - pro Modul berechnet. Bei Abmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn eine solche von pauschal CHF 150.- - pro Modul. Keine Gebühr wird erhoben, wenn die Abmeldung aus folgenden Gründen erfolgt:
- Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
- Todesfall in der Familie
Eine Abmeldung aus den genanten Gründen muss dem Sekretariat unverzüglich schriftlich (Post oder eMail) mitgeteilt und entsprechend belegt werden.
Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt
Der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt wird nach vollständiger Kursabsolvierung und bestandener Schlussprüfung abgegeben. Zur Prüfung zugelassen werden die Teilnehmenden, sofern mindestens vier der fünf Module absolviert worden sind, auch bei einer Verteilung der Module über längstens drei Jahre. Die Abgabe des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt setzt eine mindestens 90%ige Kurspräsenz voraus, ansonsten das jeweilige Modul zu einem späteren Zeitpunkt, aber längstens innerhalb von drei Jahren seit dem sonstigen Kursbesuch, wiederholt werden muss. Die Abgabe setzt ferner die Bezahlung des Kursgeldes voraus. Bei ungenügenden Voraussetzungen oder anderen gewichtigen Gründen kann die Kommission für Weiter- und Fortbildung der SGV die Abgabe des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt verweigern. Der Rekursweg gemäss Art. 6.3 des Fähigkeitsprogramms ist in jedem Fall gewahrt.
Die SGV führt ein entsprechendes Register über die Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt. Deren Einverständnis vorausgesetzt, werden die Namen in der Homepage der SGV publiziert.
Kursabsolvierung über mehrere Kurse
Der modulartig aufgebaute Kurs kann auch aufgeteilt absolviert werden. Die Verteilung der Modulabsolvierung kann über max. 3 Jahre hinweg erfolgen.
Anmeldung zum Kurs
Die Geschäftsstelle nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen. Benützen Sie dafür das Anmeldeformular, welches Sie als PDF-Datei downloaden und der Geschäftsstelle per Fax oder per Post zustellen können.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Teilnehmende, welche den ganzen Kurs (alle 5 Module) zusammenhängend absolvieren, haben zudem den Vorrang gegenüber Teilnehmenden, welche sich lediglich für einzelne Module anmelden.
Anmeldeschluss ist der 31.07.2012
Anmeldeformular zum downloaden
Bei eventuellen Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Tel. 052 226 06 03, eMail: info@vertrauensaerzte.ch
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